Standesamt Stadt Bad Muskau mit Gemeinden Gablenz & Krauschwitz
Das Standesamt von Bad Muskau befindet sich im 1325 erbauten Alten Schloß, mitten im großzügig gestalteten Landschaftspark, den Fürst Pückler in den Jahren von 1815 bis 1845 anlegte.
Parkmöglichkeiten sind für die Gäste in ca. 150 m Entfernung vorhanden. Das Brautpaar kann direkt vor das Alte Schloß fahren.
Das Büro des Standesamtes befindet sich nunmehr im Rathaus. Dort können Urkunden angefordert werden und Beratungen durchgeführt werden.
Büro des Standesamtes:
Erdgeschoss Raum 116
Stadtverwaltung Bad Muskau
Berliner Straße 47
02953 Bad Muskau
Das Trauzimmer bietet 40 Gästen die Möglichkeit an der Eheschließung teilzuhaben.
Nach der Trauung findet das Brautpaar märchenhafte Motive für das erste Foto als frisch vermähltes Ehepaar direkt im angrenzenden Park, der seit 2004 zum Weltkulturerbe zählt.
Ein weiterer Eheschließungsraum befindet sich im Museum für Handwerk und Gewerbe in Sagar. Auch die Orangerie der Stiftung Fürst-Pückler-Park und das Trauzimmer im Neuen Schloß kann für Eheschließungen genutzt werden.
Eine vorherige Terminabstimmung im Standesamt ist die Voraussetzung.
Bitte beachten Sie, dass verbindliche Eheschließungstermine frühestens 6 Monate vor der geplanten Trauung vergeben werden können.
Beantragung von Personenstandsurkunden
Nach § 62 des Personenstandsgesetzes dürfen Urkunden nur an Personen erteilt werden, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht oder an Vorfahren und Abkömmlinge, wenn diese die Verwandtschaft glaubhaft machen bzw. nachweisen können. Anderen Personen dürfen Urkunden nur ausgestellt werden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Zur Ausstellung von Urkunden legen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis bzw. Reisepass vor. Wenn Sie Urkunden von Vorfahren oder Abkömmlingen erhalten wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie mit diesen Personen verwandt sind bzw. angeben, für welche Zwecke diese Urkunden benötigt werden (z.B. Beantragung eines Erbscheines).
Wenn Sie Urkunden von anderen Personen beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die Aushändigung der Urkunde zur Verfolgung Ihres rechtlichen Interesses unbedingt erforderlich ist (z.B. Auszug aus einem Grundbuch vorlegen).
Bei schriftlicher Anforderung von Urkunden fügen Sie bitte eine Kopie ihres Personalausweises bei.
Formular zur Anforderung von Personenstandsurkunden
Gebührenregelung für Amtshandlungen finden Sie in Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht
Die Gebühren für die Erteilung von Personenstandsurkunden (§ 55 Abs. 1 PStG) und Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsregistern (§ 50 Abs. 1 PStV) nach § 62 Abs. 1 PStG, auch in Verbindung mit § 76 Abs. 3 PStG beträgt 15 €.
Die Gebühr erhöht sich für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, um 7 € .
Neugierig geworden? Dann schauen Sie doch einfach einmal bei uns vorbei, wir würden uns über einen Besuch von Ihnen freuen.
Büro des Standesamtes:
Erdgeschoss Raum 116
Stadtverwaltung Bad Muskau
Berliner Straße 47
02953 Bad Muskau
Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
Frau Greiner, Tel. 035771 56036
Frau Lorenz, Tel. 035771 56035
Herr Eidtner, Tel. 035771 56032
E-Mail:
standesamt(at)badmuskau.eu